Allgemeine Nutzungsbedingungen

NOVAHEAL Wissens- und Lernprogramm

Stand: Mai 2026

§ 1 Vertragsparteien

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten zwischen der

AMBOSS Novaheal GmbH

Von-Werth-Straße 12

50670 Köln

vertreten durch die Geschäftsführung: Benedikt Hochkirchen

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 126677

(nachfolgend "NOVAHEAL")

E-Mail: contact@novaheal.de  |  Datenschutz: privacy@novaheal.de

und dem jeweiligen Nutzer, der sich über die Webseite www.app.novaheal.de registriert (nachfolgend "Nutzungsberechtigter").

§2 Vertragsgegenstand

  1. NOVAHEAL ist Rechteinhaber, Anbieter und Betreiber des von NOVAHEAL entwickelten Online-Wissens- und Lernprogramms (nachfolgend "NOVAHEAL Programm"), welches NOVAHEAL über www.app.novaheal.de sowie die NOVAHEAL iOS-App und Android-App zur Verfügung stellt. Das NOVAHEAL Programm umfasst die NOVAHEAL Mitgliedschaft sowie NOVAHEAL Strahlenschutzkurse. Je nach Angebotsauswahl ist Vertragsgegenstand eine NOVAHEAL Mitgliedschaft, ein NOVAHEAL Strahlenschutzkurs oder beides zusammen.
  2. Die NOVAHEAL Mitgliedschaft ist ein digitaler Begleiter für Auszubildende in Pflegeberufen, examinierte Pflegefachkräfte und Lehrkräfte. Sie dient der Aus-, Weiter- und kontinuierlichen Fortbildung von Pflegepersonal und anderen im Pflege- und Gesundheitswesen Tätigen. Zu diesem Zweck umfasst die NOVAHEAL Mitgliedschaft Textsammlungen zu den relevanten Inhalten der Pflegeausbildung, Leitfäden für die praktische Arbeit, Funktionen zur Überprüfung des eigenen Lernfortschritts sowie interaktive Lernbausteine, wobei einzelne Komponenten gemäß Angebotsbeschreibung zuzahlungspflichtig sein können.
  3. Die NOVAHEAL Strahlenschutzkurse sind mit oder ohne bestehende NOVAHEAL Mitgliedschaft buchbar. Sie sind in der NOVAHEAL Mitgliedschaft nicht enthalten. Die NOVAHEAL Strahlenschutzkurse richten sich an Pflegefachpersonen und andere im Gesundheitswesen Tätige und dienen dem Erwerb und der Aktualisierung der für den Strahlenschutz erforderlichen Kenntnisse gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Sie umfassen strukturierte Kurseinheiten, Lernstandsprüfungen und, soweit gesetzlich erforderlich, Abschlusszertifikate. Der genaue Umfang bestimmt sich anhand der jeweiligen Kursbeschreibung. NOVAHEAL Strahlenschutzkurse werden über die technische Infrastruktur der AMBOSS SE auf der AMBOSS-Plattform bereitgestellt; es gilt zusätzlich § 9 dieser Nutzungsbedingungen.
  4. Sämtliche im NOVAHEAL Programm zur Verfügung gestellte Informationen beziehen sich auf den Pflegestandard in Deutschland, d. h. angegebene Standards zu z. B. pflegerischen und medizinischen Vorgehensweisen können in anderen Ländern abweichen.
  5. Die professionelle Redaktion von NOVAHEAL besteht aus einer Vielzahl von Pflegefachkräften und Experten aus unterschiedlichen Pflegebereichen. Mit hoher Frequenz werden von dieser Redaktion in einem strukturierten, gemeinschaftlichen Prozess neue und/oder aktualisierte Inhalte dem NOVAHEAL Programm zugeführt. Alle Inhalte durchlaufen bei ihrer Erstellung ein mehrstufiges, internes Qualitätsprüfverfahren. Obwohl dabei mit Genauigkeit und größtmöglicher Sorgfalt gearbeitet wird, kann das NOVAHEAL Programm keine flächendeckende, tagesaktuelle Darstellung aller pflegerelevanten Informationen beinhalten.
  6. Die im NOVAHEAL Programm enthaltenen Informationen stellen keine verbindlichen Handlungs-, Diagnose- oder Behandlungsempfehlungen dar. Berufliche Entscheidungen, die aus der Nutzung des NOVAHEAL Programms abgeleitet werden, werden in ausschließlicher Verantwortung des jeweiligen Nutzers getroffen. Die Nutzung des NOVAHEAL Programms entbindet den Nutzungsberechtigten nicht von seiner Pflicht, Entscheidungen anhand des aktuellen Standes von Wissenschaft, Forschung und der jeweils geltenden Leitlinien eigenverantwortlich zu treffen.
  7. NOVAHEAL übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich das NOVAHEAL Programm über bestimmte öffentliche Übertragungsleitungen und auf bestimmten Datenkommunikationsgeräten nutzen lässt.
  8. Für die Nutzung des NOVAHEAL Programms gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Bestätigung von NOVAHEAL in Textform vor

§3 Registrierung und Vertragsschluss; Nutzerkonto

  1. Die Registrierung über www.app.novaheal.de ist kostenlos. Mit der Registrierung hinterlegt der Nutzungsberechtigte seine Daten für die spätere Nutzung. Damit allein erhält der Nutzungsberechtigte keinen dauerhaften Zugang zum NOVAHEAL Programm.
  2. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines persönlichen Nutzerkontos. Im Rahmen der Registrierung sind alle Pflichtfelder vollständig auszufüllen. Vor Absenden seiner Registrierungsanfrage hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Angaben auf einer Übersichtsseite einzusehen und zu berichtigen. Durch Bestätigten des Registrieren-Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Geltung der NOVAHEAL Nutzungsbedingungen, die unter www.app.novaheal.de eingesehen und archiviert werden können. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzungsberechtigte ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Hinterlegung seiner Daten zur späteren Nutzung ab. NOVAHEAL bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Registrierungsbestätigung). NOVAHEAL nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzerkontos an. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.
  3. Die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzungsberechtigten wird bei oder nach der Registrierung ggf. verifiziert. Der Nutzungsberechtigte sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Ferner ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine angegebenen Daten stets aktuell zu halten.
  4. Zur Registrierung ist die Wahl eines Passworts erforderlich. Die Geheimhaltung des Passworts sowie sämtliche Aktivitäten, die mit dem Nutzerkonto getätigt werden, liegen allein in der Verantwortung des Nutzungsberechtigten. Die Weitergabe des Passworts ist unzulässig.
  5. Der Nutzungsberechtigte darf das eigene Konto auf maximal drei unterschiedlichen Geräten gleichzeitig nutzen. NOVAHEAL hat das Recht, technische Massnahmen zur Kontrolle und Einhaltung dieser Nutzungsbegrenzung zu ergreifen, insbesondere überzählige Geräte von der Nutzung eines Kontos auszuschliessen.
  6. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. NOVAHEAL behält sich ausdrücklich vor, Registrierungsanfragen abzulehnen, indem NOVAHEAL das entsprechende Nutzerkonto nicht freischaltet. Daneben ist NOVAHEAL jederzeit berechtigt, den Zugang zum Nutzerkonto durch Sperrung der Zugangsdaten zu widerrufen. Eine Pflicht, den Betroffenen über die Gründe der Ablehnung bzw. den Widerruf der Nutzerkonto-Zugangsberechtigung zu informieren, besteht nicht.
  7. Der Nutzungsberechtigte kann jederzeit in Textform, z. B. über die entsprechende Funktion innerhalb des Nutzerkontos, die Loeschung seines Nutzerkontos und damit seiner Registrierung verlangen. NOVAHEAL wird in diesem Fall alle Nutzungsdaten zum Nutzungsberechtigten und alle sonstigen gespeicherten personenbezogenen Daten des Nutzungsberechtigten löschen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.

§4 Aktivierung und Nutzung des NOVAHEAL Programms auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages

  1. Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, eine institutionelle Lizenz zu aktivieren und dadurch das NOVAHEAL Programm auf der Grundlage der NOVAHEAL Nutzungsbedingungen zu nutzen. NOVAHEAL schliesst entgeltliche Verträge mit Ausbildungsstätten, Kliniken, Universitäten oder anderen Stellen und Unternehmen im Gesundheits- und Pflegewesen ("Institutionelle Vertragspartner"), die ihren Auszubildenden, Pflegefachkräften, Lehrkräften oder sonstigem Personal einen kostenfreien Zugang zum NOVAHEAL Programm durch Institutionslizenzen ermöglichen möchten ("Institutioneller Lizenzvertrag"). Hierbei handelt es sich nicht um einen Vertrag zugunsten Dritter i. S. d. § 328 Abs. 1 BGB, sondern um einen Vertrag, der die Ermächtigung von NOVAHEAL enthält, an den Dritten (hier: an den Nutzungsberechtigten) mit befreiender Wirkung gegenüber dem Institutionellen Vertragspartner zu leisten. Grundvoraussetzung dafür, dass ein Nutzungsberechtigter eine institutionelle Lizenz aktivieren kann, ist, dass der jeweilige Institutionelle Vertragspartner einen Zugang für diesen Nutzungsberechtigten im Institutionellen Lizenzvertrag vorgesehen hat. Der Nutzungsberechtigte kann das NOVAHEAL Programm nur aktivieren und nutzen, wenn und solange er dafür autorisiert und authentifiziert ist.
  2. Vor Absenden seiner Aktivierungsanfrage hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Angaben auf einer Übersichtsseite einzusehen und zu berichtigen. Durch Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Geltung der NOVAHEAL Nutzungsbedingungen. Durch den Abschluss des Aktivierungsvorgangs gibt der Nutzungsberechtigte ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des NOVAHEAL Programms ab. NOVAHEAL bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege. NOVAHEAL nimmt dieses Angebot durch Aktivierung des Zugangs zum NOVAHEAL Programm an.
  3. Endet der Institutionelle Lizenzvertrag ohne Anschlusslizenzierung oder wird er so angepasst, dass er keinen Zugang für den betreffenden Nutzungsberechtigten mehr vorsieht, ist die Nutzung des NOVAHEAL Programms für den betreffenden Nutzungsberechtigten mit der Vertragsbeendigung beendet. Abweichend davon stehen NOVAHEAL Strahlenschutzkurse, die während der Laufzeit des Institutionellen Lizenzvertrages vom Nutzungsberechtigten freigeschaltet wurden, stets unabhängig vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten zur Verfügung.
  4. Nutzungsberechtigte, die einen Zugang zum NOVAHEAL Programm auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages nutzen und nicht selbst Vertragspartei eines mit NOVAHEAL abgeschlossenen entgeltlichen Vertrages sind, haben gegenüber NOVAHEAL keinen Anspruch auf Nutzung des NOVAHEAL Programms. Ein Anspruch auf Gewährleistung im Fall von auftretenden Mängeln oder Ausfällen besteht nicht.
  5. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den Beschränkungen gemäß § 15 dieser Nutzungsbedingungen.

§5 Aktivierung und Nutzung des NOVAHEAL Programms auf Grundlage eines Einzel-Lizenzvertrages

  1. Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr einzelne Bestandteile des NOVAHEAL Programms, wie eine NOVAHEAL Mitgliedschaft oder einen NOVAHEAL Strahlenschutzkurs zu nutzen ("Einzel-Lizenzvertrag"). In diesem Fall ist der Nutzungsberechtigte selbst Vertragspartner des Lizenzvertrages.
  2. Vertragsschluss
    1. Der Nutzungsberechtigte wird vor Abschluss eines Einzel-Lizenzvertrages über den Inhalt der kostenpflichtigen Leistung, die Nutzungsgebühren und die Zahlungsmodalitäten informiert. Vor Abschluss des Bestellvorgangs wird NOVAHEAL die vom Nutzungsberechtigten gemachten Eingaben in einem Bestätigungsfenster anzeigen und ihm die Möglichkeit geben, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
    2. Mit Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons erklärt der Nutzungsberechtigte, einen Vertrag über die von ihm gewählten kostenpflichtigen Leistungen abschliessen zu wollen. Zudem erklärt sich der Nutzungsberechtigte mit der Geltung der NOVAHEAL Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Bestätigung des vorgenannten Buttons stellt lediglich ein Angebot des Nutzungsberechtigten auf Abschluss eines Vertrages dar. Dieses ist für die Dauer von 7 Werktagen verbindlich. NOVAHEAL behält sich das Recht vor, die Vertragsofferte anzunehmen oder abzulehnen. NOVAHEAL bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Bestellbestätigung).
    3. Die Annahme des Angebotes durch NOVAHEAL und damit der Vertragsabschluss erfolgen mit E-Mail-Bestätigung durch NOVAHEAL an den Nutzungsberechtigten. NOVAHEAL speichert den Vertragstext und sendet dem Nutzungsberechtigten die Bestelldaten und die NOVAHEAL Nutzungsbedingungen mit einer Bestätigung-E-Mail zu. Der Nutzungsberechtigte kann die Vertragsdaten jederzeit innerhalb seines Nutzerkontos einsehen. Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.
  3. Funktionsumfang
    1. Der von NOVAHEAL zur Verfügung gestellte Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Nutzungsberechtigten gewählten Angebot und dem entsprechenden Angebotsmodell. Einzelheiten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Angebotsbeschreibung.
  4. Nutzungsgebühren
    1. Die Bereitstellung des Zugangs zum NOVAHEAL Programm erfolgt zu den im gewählten Angebotsmodell genannten Nutzungsgebühren. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
    2. Das vom Nutzungsberechtigten zu zahlende Entgelt ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Bei einer NOVAHEAL Mitgliedschaft ist die fortlaufend zu zahlende Nutzungsgebühr spätestens drei Werktage nach Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums zu entrichten. Bei NOVAHEAL Strahlenschutzkursen ist die einmalige Kursgebühr spätestens drei Werktage nach Abschluss des Kursvertrages zu entrichten.
    3. Die Nutzungsgebühren werden unabhängig davon fällig, ob und wie der Nutzungsberechtigte das Angebot nutzt. Der Zugang zum NOVAHEAL Programm wird unter Vorbehalt bis zum Zahlungseingang freigeschaltet. Ein Zahlungsverzug des Nutzungsberechtigten berechtigt NOVAHEAL, den betreffenden Nutzungsberechtigten von der Nutzung auszuschließen, bis fällige Forderungen beglichen sind. Bei NOVAHEAL Mitgliedschaften ist NOVAHEAL darüber hinaus berechtigt, nach wiederholter Zahlungsaufforderung zum Ende des laufenden Leistungszeitraums zu kündigen.
  5. Zahlungsmodalitäten
    1. Der fällige Betrag kann über folgende Zahlungsmittel beglichen werden: In der nativen Applikation erfolgt die Bezahlung über einen In-App-Purchase und wird über den jeweiligen App-Store-Betreiber (Apple / Google) abgewickelt. In der browserbasierten Web-Applikation erfolgt die Bezahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe.
    2. Im Hinblick auf NOVAHEAL Mitgliedschaften hat der Nutzungsberechtigte gegebenenfalls jene Kosten, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von ihm falsch übermittelter Daten entstehen, zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 EUR zu tragen.
    3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzungsberechtigten nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder in Textform durch NOVAHEAL anerkannt wurden. Der Nutzungsberechtigte kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
  6. Änderungen der Nutzungsgebühr
    1. NOVAHEAL kann die Nutzungsgebühr für Einzel-Lizenzverträge über NOVAHEAL Mitgliedschaften nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Verhältnis zu allgemeinen Steigerungen oder Senkungen von externen Kosten, die NOVAHEAL für die Erbringung seiner Dienste entstehen, erhöhen oder senken. Diese Kostensteigerungen oder -senkungen können auf gesetzlichen oder behördlichen Änderungen, Inflation oder Deflation, Technologie- und Softwarekosten oder branchenweiten Veränderungen beruhen. Im Fall einer Änderung der Höhe der Nutzungsgebühr wird NOVAHEAL den Nutzungsberechtigten per E-Mail oder in einer anderen Mitteilung in Textform mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten der Gebührenänderung informieren. In der Ankündigung ist (1) anzugeben, welche Kostenfaktoren sich verändert haben und wie sich dies auf den Gesamtpreis auswirkt, (2) der Zeitpunkt des Inkrafttretens, und (3) ein Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 5.6.2 dieser Nutzungsbedingungen. Wenn der Nutzungsberechtigte die Änderung nicht ablehnt, bevor sie für ihn wirksam wird, indem er seinen Einzel-Lizenzvertrag kündigt, geht NOVAHEAL davon aus, dass der Nutzungsberechtigte mit der Änderung einverstanden ist.
    2. Der Nutzungsberechtigte kann den Einzel-Lizenzvertrag binnen einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung der Nutzungsgebühr außerordentlich kündigen. Bis zum Ablauf der Frist bleibt die Nutzungsgebühr unverändert.
  7. Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Die Laufzeit des Einzel-Lizenzvertrages über eine NOVAHEAL Mitgliedschaft richtet sich nach dem gewählten Angebotsmodell. Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung der NOVAHEAL Mitgliedschaft und endet nach Ablauf des im Angebotsmodell vorgesehenen Leistungszeitraums, sofern der Einzel-Lizenzvertrag nicht verlängert wird. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Berechtigung, das NOVAHEAL Programm zu nutzen. Das Nutzerkonto bleibt nach Ablauf der Vertragslaufzeit bestehen.
    2. Nutzungsberechtigte können ihren Einzel-Lizenzvertrag über eine NOVAHEAL Mitgliedschaft jederzeit mit Wirkung zum nächstmöglichen Kündigungstermin über ihr Nutzerkonto oder den NOVAHEAL Kundendienst kündigen. Der nächstmögliche Kündigungstermin ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotsmodell. Eventuell geleistete Nutzungsgebühren werden nicht zurückerstattet, auch wenn der Nutzungsberechtigte das NOVAHEAL Programm nicht genutzt hat.
    3. Sofern der Nutzungsberechtigte NOVAHEAL vor Ablauf des im Angebotsmodell vorgesehenen Leistungszeitraums nicht mitteilt, dass er keine Vertragsverlängerung wünscht, ist dem Nutzungsberechtigten bewusst, dass sein Einzel-Lizenzvertrag über eine NOVAHEAL Mitgliedschaft automatisch weiterläuft, und er ermächtigt NOVAHEAL, die jeweils gültige Nutzungsgebühr mittels der vom Nutzungsberechtigten hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen.
    4. Die Laufzeit des Einzel-Lizenzvertrages über einen NOVAHEAL Strahlenschutzkurs beginnt mit der Freischaltung des Kurses und endet automatisch nach Ablauf der in der Kursbeschreibung angegebenen Kursdauer. Innerhalb der Vertragslaufzeit über einen NOVAHEAL Strahlenschutzkurs ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
    5. Sowohl der Nutzungsberechtigte als auch NOVAHEAL haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt. Seitens NOVAHEAL liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn (1) der Nutzungsberechtigte mit einer fälligen Zahlung nach Erhalt einer Zahlungserinnerung oder Mahnung länger als 10 Werktage in Verzug gerät, (2) NOVAHEAL den Vertragsgegenstand dauerhaft außer Betrieb nimmt, oder (3) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzungsberechtigte auf einer offiziellen Sanktionsliste geführt wird.
    6. Die außerordentliche Kündigung ist fristlos möglich. Die Kündigung kann nur in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, erfolgen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Nutzungsentgelte.
  8. Widerrufsrecht
    1. Ist der Nutzungsberechtigte Verbraucher gemäß § 13 BGB, hat der Nutzungsberechtigte das Recht, den Einzel-Lizenzvertrag über eine NOVAHEAL Mitgliedschaft oder einen NOVAHEAL Strahlenschutzkurs binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzungsberechtigte NOVAHEAL (AMBOSS Novaheal GmbH, Von-Werth-Straße 12, 50670 Köln, E-Mail: contact@novaheal.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzungsberechtigte kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    3. Wenn der Nutzungsberechtigte den Einzel-Lizenzvertrag widerruft, hat NOVAHEAL ihm alle Zahlungen, die NOVAHEAL von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf bei NOVAHEAL eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet NOVAHEAL dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzungsberechtigte bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Hat der Nutzungsberechtigte einen Einzel-Lizenzvertrag ganz oder teilweise mit Guthaben aus einem Gutscheincode erworben, erfolgt die Rückerstattung ausschließlich in Form von Guthaben auf dem NOVAHEAL Guthabenkonto. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen.
    4. Stimmt der Nutzungsberechtigte ausdrücklich zu, dass NOVAHEAL mit der Erbringung der Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Leistung sein Widerrufsrecht verliert, so erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung durch NOVAHEAL (§ 356 Abs. 5 BGB).
  9. Verfügbarkeit des NOVAHEAL Programms
    1. NOVAHEAL ist gegenüber dem Nutzungsberechtigten verpflichtet, das NOVAHEAL Programm während der Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Das NOVAHEAL Programm ist so auf einem Server zu speichern, dass es für den Nutzungsberechtigten über das Internet erreichbar ist.
    2. NOVAHEAL stellt das NOVAHEAL Programm mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,1 % bezogen auf das Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den Zeitraum außerhalb geplanter Nichtverfügbarkeiten. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind die in § 5.9.3 geregelten täglichen Aktualisierungs- und Wartungszeiten und die in § 5.9.4 geregelten weiteren Wartungszeiten. Derartige Einschränkungen bleiben bei der Feststellung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.
    3. Täglich zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr morgens deutscher Zeit können Aktualisierungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. In dieser Zeit steht das NOVAHEAL Programm eventuell kurzzeitig nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
    4. NOVAHEAL wird weitere, vorhersehbare Wartungsarbeiten mindestens 24 Stunden zuvor durch Hinweis auf der Webseite anzeigen. Rechtzeitig angezeigte Wartungszeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit nach § 5.9.2, sofern sie nicht länger als 120 Minuten dauern.

§6 Testzugang und Sonderaktionen


  1. Beim Abschluss der Registrierung besteht die Möglichkeit, eine zeitlich begrenzte kostenfreie Probelizenz zu aktivieren. Diese Probelizenz berechtigt zur vollständigen Nutzung der durch NOVAHEAL angebotenen Leistungen für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen. Wird die Probeversion nicht vor Ablauf der bestehenden Lizenzdauer gekündigt, verlängert sich die Lizenz automatisch um einen weiteren Monat zu den aktuell gültigen Bedingungen für Einzel-Lizenzverträge gemäß § 5 dieser Nutzungsbedingungen.
  2. In Fällen, in denen NOVAHEAL die NOVAHEAL Mitgliedschaft im Rahmen einer Sonderaktion für eine begrenzte Zeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, steht unter Umständen nur ein begrenzter Funktionsumfang bereit. Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung wird nicht begründet. NOVAHEAL behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang jederzeit zu beschränken oder die Nutzung des NOVAHEAL Programms ganz zu beenden. Es gelten die Haftungsbeschränkungen in § 15 dieser Nutzungsbedingungen.
  3. Vor Absenden seiner Aktivierungsanfrage hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Angaben einzusehen und zu berichtigen. Durch Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Geltung der NOVAHEAL Nutzungsbedingungen. NOVAHEAL bestätigt dem Nutzungsberechtigten den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege.
  4. Nach Ablauf des Testzeitraums oder der Sonderaktion wandelt sich der unentgeltliche Nutzungsvertrag in einen zahlungspflichtigen Einzel-Lizenzvertrag über eine NOVAHEAL Mitgliedschaft um, wenn der Nutzungsberechtigte den Nutzungsvertrag nicht vorher kündigt. Nutzungsberechtigte können ihren Einzel-Lizenzvertrag jederzeit mit Wirkung zum nächstmöglichen Kündigungstermin über ihr Nutzerkonto oder den NOVAHEAL Kundendienst kündigen.
  5. Sowohl NOVAHEAL als auch der Nutzungsberechtigte sind im Fall von unentgeltlichen Nutzungen dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu beenden.

§7 Kauf und Einlösung von NOVAHEAL Gutscheincodes


  1. NOVAHEAL bietet die Möglichkeit, digitale Gutscheincodes zu erwerben, die bei Einlösung unmittelbar Zugang zur NOVAHEAL Mitgliedschaft gewähren („Gutscheincodes"). Ein Gutscheincode kann innerhalb der Gültigkeitsdauer gemäß diesen Nutzungsbedingungen eingelöst werden.
  2. Der Kauf eines Gutscheincodes begründet einen Vertrag zwischen NOVAHEAL und dem Gutscheinkäufer („Gutscheinkaufvertrag"). Der Gutscheinkäufer kann den Gutscheincode selbst einlösen oder ihn an eine andere Person weitergeben („Einlösende Person"). Die Einlösende Person erwirbt keine Rechte aus dem Gutscheinkaufvertrag.
  3. Mit der Einlösung des Gutscheincodes durch die Einlösende Person kommt unmittelbar ein Einzel-Lizenzvertrag über eine NOVAHEAL Mitgliedschaft für die Dauer von zwölf Monaten zwischen NOVAHEAL und der Einlösenden Person gemäß § 5 dieser Nutzungsbedingungen zustande. Es ist kein weiterer Kaufvorgang erforderlich; der Zugang wird mit erfolgreicher Einlösung aktiviert.
  4. Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheincodes zur Einlösung beträgt drei Jahre ab Kaufdatum. Das genaue Ablaufdatum wird dem Gutscheinkäufer nach dem Kauf in Textform mitgeteilt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der Gutscheincode ersatzlos, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung oder Verlängerung besteht. Eine Barauszahlung oder Umwandlung in andere Leistungen ist ausgeschlossen.
  5. Die Einlösung eines Gutscheincodes ist unwiderruflich. Widerruf, Rückabwicklung oder Umtausch nach erfolgter Einlösung sind ausgeschlossen. Eine Korrektur fehlerhafter oder versehentlicher Einlösungen ist nicht möglich.
  6. Der Gutscheinkäufer ist nicht berechtigt, den Gutscheincode ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von NOVAHEAL in Textform gewerblich weiterzuverkaufen. Die unentgeltliche Weitergabe — insbesondere als Geschenk — ist ausdrücklich zulässig.
  7. Löscht die Einlösende Person ihr NOVAHEAL-Konto während einer laufenden, über einen Gutscheincode aktivierten Mitgliedschaft, endet die Mitgliedschaft mit der Kontolöschung. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung der verbleibenden Laufzeit besteht nicht.

§8 NOVAHEAL Strahlenschutzkurse auf der AMBOSS-Plattform

  1. NOVAHEAL kann in Bezug auf verletzende Inhalte verschiedene Massnahmen ergreifen, insbesondere das Entfernen von Inhalten, die Einschränkung der Auffindbarkeit, die Sperrung einzelner Funktionen sowie – bei wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstößen – die Suspendierung oder Löschung von Nutzerkonten.
  2. Jede Person kann NOVAHEAL Inhalte melden, die sie für gefährdend, irreführend oder rechtswidrig hält, indem sie sich an support@novaheal.de wendet. NOVAHEAL prüft eingehende Meldungen unverzüglich und informiert die betroffene Person über die Entscheidung hinsichtlich der gemeldeten Inhalte.
  3. Entfernt NOVAHEAL Inhalte, schränkt deren Auffindbarkeit ein, blockiert Funktionen oder suspendiert bzw. löscht Nutzerkonten aufgrund verletzender Inhalte, erhält die betroffene Person über die in ihrem Profil hinterlegten Kontaktdaten eine Begründung für die Entscheidung.
  4. In Fällen schwerwiegender Verstöße kann NOVAHEAL den Nutzungsvertrag mit der betroffenen Person mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Suspendierung oder Kündigung entbindet nicht von bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung bereits fälliger Nutzungsgebühren.

§9 Weitergabe von Nutzungsdaten

  1. Um eine optimale Lernerfahrung sowie die Betreuung des Lernfortschritts von Nutzungsberechtigten zu ermöglichen, kann NOVAHEAL Institutionellen Vertragspartnern nach individueller Vereinbarung die Funktion anbieten, Lernleistungen ("Nutzungsdaten") von Nutzungsberechtigten einzusehen, die das NOVAHEAL Programm über die institutionelle Lizenz dieses Institutionellen Vertragspartners nutzen. Die bereitgestellten Daten dürfen von den Institutionellen Vertragspartnern nur zum Zweck der Betreuung und Unterstützung der Lernenden verwendet werden. Der Nutzungsberechtigte wird im Voraus über die Aktivierung dieser Funktion informiert. Näheres hierzu ist der NOVAHEAL Datenschutzerklärung unter https://www.novaheal.de/datenschutzerklarung zu entnehmen.
  2. Weitergabe von Nutzungsdaten bei NOVAHEAL Strahlenschutzkursen
    1. Soweit NOVAHEAL Strahlenschutzkurse im Rahmen eines Institutionellen Lizenzvertrages bereitgestellt werden, kann NOVAHEAL dem Institutionellen Vertragspartner nach individueller Vereinbarung die Möglichkeit einräumen, Nutzungs- und Lernleistungsdaten der Nutzungsberechtigten einzusehen, die einen NOVAHEAL Strahlenschutzkurs über die institutionelle Lizenz dieses Institutionellen Vertragspartners abrufen. Dies erfolgt über das auf der AMBOSS-Plattform betriebene Educator Tool einschließlich des dazugehörigen Insights Dashboards der AMBOSS SE. Über dieses Dashboard können insbesondere Kursbelegung, Lernfortschritt sowie Kursabschlüsse eingesehen werden, soweit dies zum Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Fortbildungs- und Strahlenschutzpflichten des Institutionellen Vertragspartners erforderlich ist.
    2. Die im Rahmen des Educator Tools verarbeiteten Nutzungsdaten dürfen vom Institutionellen Vertragspartner ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt. Da die Datenverarbeitung in dieser Konstellation über die technische Infrastruktur der AMBOSS SE erfolgt und dabei NOVAHEAL, AMBOSS SE sowie der Institutionelle Vertragspartner gemeinsam als Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO auftreten können, richtet sich die datenschutzrechtliche Grundlage dieser Datenverarbeitung nach der zwischen den Parteien abgeschlossenen  Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß § 13.2 dieser Nutzungsbedingungen. Der Nutzungsberechtigte wird vor Aktivierung dieser Funktion in geeigneter Weise informiert.

§10 Überwachung nutzergenerierter Inhalte

  1. Das NOVAHEAL Programm enthält Funktionen, die es Nutzungsberechtigten ermöglichen, eigene Inhalte (z. B. Notizen oder selbst erstellte Lernmaterialien) hochzuladen, in ihrem Nutzerkonto zu speichern und mit anderen Nutzern zu teilen.
  2. NOVAHEAL kann nutzergenerierte Inhalte überprüfen, ist hierzu jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet. NOVAHEAL behält sich das Recht vor, Maßnahmen in Bezug auf die Verfügbarkeit, Darstellung und Zugänglichkeit nutzergenerierter Inhalte zu ergreifen, wenn hierfür berechtigte Gründe bestehen. Ein berechtigter Grund kann insbesondere sein:
  • Gefährdende Inhalte – insbesondere Hassrede, Diskriminierung, Verherrlichung von Gewalt sowie Inhalte, die obszön, beleidigend, bedrohend oder belästigend sind, Terrorismus fördern, den Verkauf regulierter oder illegaler Waren fördern oder offensichtlich falsch oder irreführend sind und Schaden verursachen können;
  • Irreführende Inhalte – insbesondere Inhalte, die andere Personen imitieren, um Nutzungsberechtigte zu täuschen, oder Inhalte, die manipulierte Medien als echt darstellen und dadurch eine Gefahr schaffen; oder
  • Rechtswidrige Inhalte – insbesondere Inhalte, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstossen, z. B. durch unzulässige Offenlegung personenbezogener Daten Dritter, oder Inhalte, die Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen.
  1. NOVAHEAL kann in Bezug auf verletzende Inhalte verschiedene Massnahmen ergreifen, insbesondere das Entfernen von Inhalten, die Einschränkung der Auffindbarkeit, die Sperrung einzelner Funktionen sowie – bei wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstößen – die Suspendierung oder Löschung von Nutzerkonten.
  2. Jede Person kann NOVAHEAL Inhalte melden, die sie für gefährdend, irreführend oder rechtswidrig hält, indem sie sich an support@novaheal.de wendet. NOVAHEAL prüft eingehende Meldungen unverzüglich und informiert die betroffene Person über die Entscheidung hinsichtlich der gemeldeten Inhalte.
  3. Entfernt NOVAHEAL Inhalte, schränkt deren Auffindbarkeit ein, blockiert Funktionen oder suspendiert bzw. löscht Nutzerkonten aufgrund verletzender Inhalte, erhält die betroffene Person über die in ihrem Profil hinterlegten Kontaktdaten eine Begründung für die Entscheidung.
  4. In Fällen schwerwiegender Verstöße kann NOVAHEAL den Nutzungsvertrag mit der betroffenen Person mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Suspendierung oder Kündigung entbindet nicht von bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung bereits fälliger Nutzungsgebühren.

§11 Rechte an nutzergenerierten Inhalten

  1. Um Uploads zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Nutzungsberechtigten NOVAHEAL bestimmte Rechte an den hochgeladenen Inhalten einräumen. Dies gilt insbesondere, wenn die hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich oder durch andere Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind.
  2. Zu diesem Zweck räumt der Nutzungsberechtigte NOVAHEAL ein nicht ausschließliches, unentgeltliches, weltweites Recht ein, die nutzergenerierten Inhalte zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten, soweit dies zur Ermöglichung der vom Nutzungsberechtigten gewünschten Bereitstellung, Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung der Inhalte erforderlich ist. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, beim Nutzungsberechtigten.
  3. Der Nutzungsberechtigte kann diese Lizenz jederzeit durch Beendigung des Nutzungsvertrags mit NOVAHEAL widerrufen. NOVAHEAL fertigt aus Gründen der Systemstabilität Backups an, in denen gelöschte nutzergenerierte Inhalte für einen begrenzten Zeitraum enthalten bleiben können.

§12 Nutzungsrechte am NOVAHEAL Programm

  1. Das NOVAHEAL Programm ist – soweit nicht anders vermerkt – urheberrechtlich geschützt und darf außerhalb des in diesen NOVAHEAL Nutzungsbedingungen festgelegten Nutzungsumfangs nur mit schriftlicher Zustimmung von NOVAHEAL genutzt werden. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und sich zu verpflichten, diese nicht zu verletzen.
  2. NOVAHEAL räumt dem Nutzungsberechtigten für die Dauer der Laufzeit des jeweiligen Einzel-Lizenzvertrages oder Institutionellen Lizenzvertrages bzw. der Test- oder Sonderaktion ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom jeweiligen Nutzungsvertrag umfassten Inhalten des NOVAHEAL Programms ein. Der Nutzungsberechtigte darf die Inhalte nur zum eigenen Gebrauch zu Bildungszwecken abrufen, speichern und nutzen. Eine Unterlizenzierung ist nicht gestattet.
  3. Die Nutzung umfasst das Laden, Speichern, Anzeigen und Sichtbarmachen des NOVAHEAL Programms über die NOVAHEAL Desktop-Version sowie die NOVAHEAL iOS-App und Android-App.
  4. Jede über die vorgenannte Nutzung hinausgehende Verwertung ist ausgeschlossen, insbesondere:
    • Verleihen, Vermieten, Veräußern, Kopieren, Vervielfältigen, Verbreiten, öffentlich Zugänglichmachen, Reverse-Engineering, Dekompilieren, Zerlegen, Erstellen abgeleiteter Werke oder Bearbeiten der vertragsgegenständlichen Software, des NOVAHEAL Programms, der Inhalte oder der Freischaltcodes;
    • Crawling oder Scraping, ob manuell oder automatisiert, oder die Nutzung anderweitiger automatisierter Verfahren, um Informationen abzurufen oder zu erfassen, sowie die Verwendung jedweder Teile des NOVAHEAL Programms, um maschinelle Lern- oder KI-Modelle zu trainieren oder NOVAHEAL Inhalte anderweitig in ein KI-Modell einzuspeisen;
    • Jedwede kommerzielle Nutzung des NOVAHEAL Programms, etwa indem das NOVAHEAL Programm als eigener Service gegenüber Dritten angeboten wird;
    • Entfernen oder Verändern von Urheberrechtshinweisen und Markenbezeichnungen.
  5. NOVAHEAL behält sich die Nutzung sämtlicher Inhalte des NOVAHEAL Programms zum Text und Data Mining vor. Damit erklärt NOVAHEAL einen Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG / Art. 4 Abs. 3 DSM-Richtlinie. Das Abspeichern und Verwenden der Inhalte für das Text und Data Mining zu kommerziellen Zwecken oder zu Zwecken ausserhalb der wissenschaftlichen Forschung ist damit ohne Zustimmung von NOVAHEAL unrechtmäßig.
  6. Die Weitergabe eines Zugangs zum NOVAHEAL Programm an andere Personen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen ist die in Institutionellen Lizenzverträgen vereinbarte Vergabe von Zugängen durch Institutionelle Vertragspartner im vertragsgemäßen Umfang. Verletzt der Nutzungsberechtigte diese Regelung, kann NOVAHEAL nach vorheriger Abmahnung den jeweiligen Zugang zum NOVAHEAL Programm sperren.

§13 Datenschutz

  1. Datenschutzrechtliche Hinweise mit Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des NOVAHEAL Programms finden Sie in der NOVAHEAL Datenschutzerklärung unter https://www.novaheal.de/datenschutzerklarung. Strahlenschutzkurse werden auf der AMBOSS Plattform durchgeführt. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der AMBOSS Plattform finden Sie in der AMBOSS Datenschutzerklärung unter www.amboss.com/de/de-legal/datenschutz.

§14 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen NOVAHEAL Nutzungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet NOVAHEAL bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Alle Inhalte des NOVAHEAL Programms wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Auch die Freigabe von neuen Inhalten setzt eine mehrstufige Qualitätskontrolle voraus. NOVAHEAL übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, dies betrifft etwa Angaben über pflegerische Vorgehensweisen, Lernmethoden und praxisnahe Beispiele sowie die Frage, ob die bereitgestellten Materialien den aktuellen Standards und Richtlinien in der Pflege entsprechen.
  3. NOVAHEAL haftet nicht für nutzergenerierte Inhalte.
  4. Trotz sorgfältiger Prüfung bei einer eventuellen Verlinkung oder Einbettung von Inhalten Dritter innerhalb des NOVAHEAL Programms übernimmt NOVAHEAL für die Inhalte fremder Seiten und deren Verfügbarkeit keine Haftung. Für den Inhalt sowie die Verfügbarkeit fremder Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
  5. Auf Schadensersatz haftet NOVAHEAL – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NOVAHEAL, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur:
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzungsberechtigte regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von NOVAHEAL jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  6. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden NOVAHEAL nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

§15 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Wenn der Nutzungsberechtigte als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB handelt und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
  2. Ist der Nutzungsberechtigte Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus den NOVAHEAL Nutzungsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Köln.

§16 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen der NOVAHEAL Nutzungsbedingungen oder Erklärungen auf Grundlage der NOVAHEAL Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
  2. Änderungen der NOVAHEAL Nutzungsbedingungen werden mit einer angemessenen Frist – mindestens zwei Wochen – vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Die Zustimmung des Nutzungsberechtigten gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Nutzungsberechtigte besonders hingewiesen.
  3. Ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzungsberechtigten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NOVAHEAL stimmt dem ausdrücklich in Textform zu. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.
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